Hinweis gemäß § 19 VVG – Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
Bitte beachte, dass Du gemäß § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verpflichtet bist, die Dir hier gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, diesen anpasst oder Leistungen verweigert.
Sollten sich nachträglich Änderungen zu den gemachten Angaben ergeben, bist Du verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen. Bei Unsicherheiten zur Beantwortung einzelner Fragen empfehlen wir, Rücksprache mit uns zu halten.